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Information der European Certification Body (ECB) GmbH zur Aufbewahrung der Schlüssel für Behältnisse von Waffen oder Munition

Im Urteil des Oberverwaltungsgerichtes NRW wurde am 30.08.2023 folgender Leitsatz geprägt:

"Die Schlüssel zu Waffen- oder Munitionsbehältnissen sind, soweit der Waffen- oder Munitionsbesitzer die tatsächliche Gewalt über sie nicht ausübt, in Behältnissen aufzubewahren, die ihrerseits den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der im Waffen- oder Munitionsbehältnis verwahrten Waffen und Munition genügen."(20 A 2384/20 OVG NRW)

Auch wenn dies ein Einzelfallurteil darstellt und derzeit nicht absehbar ist ob und wenn ja, wann dieses als Grundsatz gilt, ist es durchaus möglich, dass andere Gerichte und Ordnungsbehörden auf dieses Urteil zukünftig verweisen.

Derzeit gibt es wenig konkrete gesetzliche Vorschriften/Vorgaben wie der Besitzer von Waffen oder Munition die Schlüssel des entsprechenden Behältnisses aufzubewahren hat. Jede Ordnungsbehörde entscheidet individuell. 

Darüber hinaus gibt es aktuell keine gesetzliche Regelung für einen Umbau des Behältnisses (vgl. (5) WaffG), z.B. ein Umbau von einem Schlüsselschloss auf ein Zahlenschloss. Nach §13(2) AWaffV muss ein Waffenschrank zertifiziert nach EN 1143-1 sein und "über eine Zertifizierung durch eine akkreditierte Stelle verfügen". Da eine Zertifizierung nur für das Produkt gültig ist, dass von der Konstruktion dem Anhang des Zertifikates entspricht, wird dringend von einem Selbstumbau des Behältnisses abgeraten. Durch diesen Eingriff erlischt die vorhandene Zertifizierung und das Behältnis erfüllt nicht mehr die Anforderungen aus dem Waffengesetz. 

Die ECB empfiehlt daher, die jeweilige zuständige Ordnungsbehörde zu kontaktieren bzw. abzuwarten bis es eine Grundsatzentscheidung gibt.
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European Certification Body – ECB stellt Einbruchschutz von Wertbehältnissen sicher


  • Verlässliche Tresorprüfung in regelmäßig überprüften Laboren

  • Prüfmethodik für Wertbehältnisse folgt Europäischer Norm EN 1143-1

  • ECB stellt Einbruchsicherheit von Tresoren auf die harte Probe

Frankfurt, 9. September 2019 – Auf geprüfte Sicherheit sollte Verlass sein. Doch können Käufer von Wertbehältnissen wirklich darauf vertrauen, dass diese ihr Bargeld, ihren Schmuck und andere Werte verlässlich vor Langfingern schützen?






ECB•S-Vergleichstest: Höchste Qualität der Labore

Trainingswoche erfolgreich – ECB-Kooperationslabore gleichwertig zu anderen Marktteilnehmern


Frankfurt/M. – März 2018. Ende des vergangenen Monats fand im italienischen Prüflabor Istituto Giordano eine umfangreiche Vergleichsprüfung der ECB-Kooperationslabore Istituto Giordano S.p.A. und Applus+ LGAI Technological Center statt. Für die Prüfung standen mehrere freistehende Wertschutzschränke zur Verfügung. Ziel der Testwoche war es, eine Vergleichbarkeit der ECB-Labore untereinander zu gewährleisten und darüber hinaus Test-Philosophien und Prozesse zu harmonisieren.





ECB•S: Veröffentlichung der ECB•S-Empfehlung für Service-, Reparatur- und Umrüstarbeiten

Grundvoraussetzungen für auszuführende Servicearbeiten an Schlössern, Wertbehältnissen sowie Datensicherungsschränken und -räumen


Frankfurt/M. – Februar 2018. Im Januar 2018 hat die European Certification Body GmbH eine unverbindliche Service-Empfehlung für Service-, Reparatur-, Umrüst- und Wartungsarbeiten an ECB•S-zertifizierten Produkten veröffentlicht. Ziel dieser Empfehlung ist es, eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und vor allem vergleichbare Vorgehensweise bei Servicearbeiten zu gewährleisten.





ECB•S: Veröffentlichung der ECB•S-Empfehlung für Service-, Reparatur- und Umrüstarbeiten

Grundvoraussetzungen für auszuführende Servicearbeiten an Schlössern, Wertbehältnissen sowie Datensicherungsschränken und -räumen


Frankfurt/M. – Februar 2018. Ende des vergangenen Jahres hat die European Certification Body GmbH eine unverbindliche Service-Empfehlung für Service-, Reparatur-, Umrüst- und Wartungsarbeiten an ECB•S-zertifizierten Produkten veröffentlicht. Ziel dieser Empfehlung ist es, eine ordnungsgemäße, nachvollziehbare und vor allem vergleichbare Vorgehensweise bei Servicearbeiten zu gewährleisten.

 

In der Regel beinhalten Servicearbeiten den Austausch von Hochsicherheitsschlössern, die Nachrüstung durch elektronische Schlösser, den Austausch von Dichtungen oder die Notöffnung und die darauffolgenden Instandsetzungen von Wertbehältnissen. Aufgrund der sicherheitstechnischen Anforderungen sollten Servicearbeiten grundsätzlich durch fachkundiges Personal, beispielsweise durch den Kundendienst des Zertifikatsinhabers oder durch ein Service-Unternehmen, durchgeführt werden. Die Zertifizierungsstelle ECB empfiehlt das Service-Personal (Servicetechniker des Zertifikatsinhabers bzw. des Service-Unternehmens) in regelmäßigen Abständen auf den aktuellen Stand der Technik zu schulen. Der Nachweis der fachlichen Eignung kann beispielsweise in Form von Schulungen durch den Zertifikatsinhaber, langjährige praktische Erfahrung, langjährige Tätigkeit in einem Herstellerbetrieb (Zertifikatsinhaber) im Bereich Technik, Service o.ä. erfolgen. Weiterhin ist auch die Teilnahme an diversen Schulungen bei Bildungsinstituten, welche sich mit dieser Problematik beschäftigen, möglich.

 

Zum Nachweis der Service-Qualität an ECB•S-zertifizierten Produkten kann die ECB, auf Veranlassung des Service-Unternehmens oder des Kundendienstes des Zertifikatsinhabers, einmal jährlich ein sogenanntes "Service-Audit" durchführen. Überprüft wird dabei im Wesentlichen die Vorgehensweise bei Servicearbeiten und deren Dokumentation auf Grundlage der vorliegenden ECB-Empfehlung. Sofern im Herstellerbetrieb des Zertifikatsinhabers bereits regelmäßig Qualitätsfremdkontrollen durchgeführt werden, kann dies mit einem Service-Audit kombiniert werden. Das Unternehmen erhält nach erfolgreichem Bestehen des Audits eine Bestätigung darüber, dass die Service-Stelle in regelmäßigen Abständen durch ECB überwacht wird. Die gesamte ECB•S-Empfehlung für Service-, Reparatur- und Umrüstarbeiten finden Sie hier. Sollten Sie darüber hinaus Rückfragen rund um das Servicearbeiten haben, können Sie sich gerne an die European Certification Body GmbH wenden.

 

 

Text: 2.638 Z. inkl. LZ.






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